HALTUNG
Die Bürgerstiftung Mettmann ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Mettmanner:innen für Mettmanner:innen und ihre Stadt. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie dem Gemeinwohl dienen, bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Vorhaben nachhaltig fördern und Kräfte der Innovation mobilisieren, die im Interesse der Stadt Mettmann und ihrer Bürger:innen liegen.
Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral, bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und setzt sich für Kinder- und Menschenrechte, für religiöse und weltanschauliche Toleranz sowie für den Klima- und Umweltschutz ein. Sie ächtet jegliche Form der Diskriminierung und fördert in ihrer Arbeit die Sensibilisierung für Vielfalt und gegen Diskriminierung.
Die Stiftung wurde am 6. Mai 2024 von Mettmanner Bürger:innen gegründet und möchte weitere Bürger:innen dazu anregen, durch Zuwendungen an der Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben in der Stadt mitzuwirken – insbesondere ...
- Natürliche und juristische Personen zur eigenen aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben bewegen.
- Hilfe zur Selbsthilfe geben.
- Die Jugend zu Selbstvertrauen und Zukunftshoffnung ermutigen.
- Die Vielfalt Mettmanns und die gegenseitige Achtung fördern.
- Das Verständnis und den persönlichen Einsatz für den freiheitlichen demokratischen Staat stärken.
- Das Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung entwickeln und vertiefen.
In diesem Sinne will die Stiftung den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger:innen für ihre Stadt fördern und stärken und damit dazu beitragen, dass die Stadt sich weiter positiv entwickelt.
» Wir sind dazu geboren, wohltätig zu sein. «
William Shakespeare (1564 - 1616), englischer Dichter und Dramatiker
STIFTUNGS-ZWECK
Zweck der Stiftung ist ...
1. die Förderung
- von bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke;
- der Heimatpflege und der Ortsverschönerung;
- von Kunst und Kultur;
- von Erziehung, Volks -und Berufsbildung;
- der Jugend- und Altenhilfe;
- der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
- des Naturschutzes und des Umwelt- und Klimaschutzes;
- des Sports.
2. Mildtätigkeit im Sinne von § 53 der Abgabenordnung.
GREMIEN
Der Vorstand erfüllt u.a. operative Aufgaben und führt die laufenden Geschäfte. Dem Vorstand gehören an:
- Sebastian Sehr
- Sandra Pietschmann
- Alexandra Kux
Das Kuratorium (Aufgaben ähnlich eines Aufsichtsrates). Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Beschluss über das vom Stiftungsvorstand aufgestellte Stiftungsprogramm, den Wirtschaftsplan und die geplante Mittelverwendung für das jeweilige Haushaltsjahr. Dem Kuratorium gehören an:
- Ilona Bungert-Dellit
- Ute Stöcker
- Prof. Dr. Astrid Szebel-Habig
- Dr. Stefan Weiss
- Christoph Wintgen
Der erste Vorstand wie das erste Kuratorium wurde von den Gründungs-Stiftern für eine Dauer von 3 Jahren bestellt. Aufsichtsbehörden sind die Stiftungsaufsicht und die Bezirksregierung Düsseldorf.
» Um Gutes zu tun, braucht‘s keiner Überlegung. «
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832), bedeutendster Repräsentant deutschsprachiger Dichtung
ZUWENDUNGS-MÖGLICHKEITEN
Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Bürgerstiftung Mettmann durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. So können wir künftig noch mehr für das Gemeinwohl tun. Die Stiftung wirbt Zuwendungen in unterschiedlichen Formen ein, mit denen sie gemeinnützige Projekte anstößt, fördert und umsetzt.
SPENDEN sind von der Stiftung ausschließlich und zeitnah zur Erfüllung der Stiftungszwecke zu verwenden. ZUSTIFTUNGEN erfolgen, im Gegensatz dazu, in das Vermögen der Bürgerstiftung Mettmann. Ihr Geld wird von der Stiftung angelegt und nicht angetastet. Nur die hieraus erwirtschafteten Erträge fließen Jahr für Jahr in die zu fördernden Projekte.
Steuerliche Seite
Sie tun Gutes und können gleichzeitig durch attraktive Steuervorteile davon profitieren. Als Spender und/oder Zustifter erhalten Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung, um Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Die Bürgerstiftung Mettmann ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Bei Zuwendungen an die Stiftung fallen daher weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer an. Zustiftungen in das Vermögen der Stiftung können bis zu eine Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden.
SPENDEN
Als Privatperson können Sie Spenden an die Stiftung als Sonderausgaben geltend machen – jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte. Dies mindert Ihre Steuerlast. Zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie von der Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung.
Bei Firmen oder Kapitalgesellschaften werden bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben anerkannt. Darüber hinausgehende Beträge können unbegrenzt auf Folgejahre übertragen werden.
Es ist möglich, dass Sie Ihre Zuwendung – zweckgebunden – auf einen oder mehrere, der in der Stiftungssatzung aufgeführten Stiftungszwecke beschränken. Auch ist es möglich im Rahmen des Satzungszwecks, Ihre Spende einem konkreten Einzelförderungsprojekt und/oder einem einzelnen Zuwendungsempfänger zukommen zu lassen bzw. auch mehreren konkreten Einzelförderungsprojekten und/oder mehreren Zuwendungsempfängern.
ZUSTIFTUNGEN
Zustiftungen – möglich ab 5.000 € – erhöhen das Stiftungsvermögen dauerhaft und wirken auf Jahrzehnte. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt bestehen, lediglich hieraus erzielte Erlöse werden für Projekte eingesetzt.
EINBRINGUNG VON SONSTIGEN VERMÖGENSWERTEN
Neben Geldspenden können auch Immobilien, Wertpapiere, Erbschaften oder andere Vermögenswerte in die Stiftung eingebracht werden.
EINBRINGUNG EINER UNSELBSTSTÄNDIGEN STIFTUNG
Ab 100.000 € kann unter dem Dach der Bürgerstiftung Mettmann eine eigene unselbstständige Stiftung eingebracht werden. Diese Stiftung bleibt dauerhaft mit dem Namen des Stifters verbunden und fördert zweckgebundene Projekte.
Der Staat fördert Ihr Engagement mit nicht unerheblichen Steuervorteilen. Wir stehen Ihnen gerne für den ersten Einstieg zur Errichtung einer Stiftung und deren steuerliche Behandlung zur Verfügung.
» Man muss das Gute tun, damit es in der Welt sei. «
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach (1830 - 1916), österreichische Schriftstellerin


